1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der TS Kitchens GmbH (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") über Leistungen im Bereich digitaler Beratung, Audits, Marketing-Setup, Webentwicklung, Tracking und verwandte Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch ein konkretes schriftliches Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden (Textform/E-Mail genügt) oder durch beidseitige Auftragsbestätigung.
(2) Bei Buchungen über die Website (Audit-Bestellung) kommt der Vertrag durch elektronische Bestätigung des Anbieters über den Eingang der Bestellung und nachfolgende Annahme zustande. Eine automatisierte Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich (Textform genügt) bestätigt werden.
3. Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Für Audits gilt ergänzend die jeweils auf der Audit-Seite (audits.truong-suarez.de) beschriebene Leistungsbeschreibung in der zum Buchungszeitpunkt gültigen Fassung.
(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der Anbieter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg (z.B. konkrete Umsatz- oder Conversion-Steigerungen), sondern die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen sachkundiger Dritter (Freelancer, Sub-Auftragnehmer) zu bedienen. Diese werden zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.
4. Audit-Festpreise & Anrechnung auf Folgeprojekte
(1) Folgende Audit-Pakete sind als Festpreis-Leistungen ausgestaltet (Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
Starter-Audit (890 €) — 5 bis 7 Werktage, Report + 30-Min-Call. Varianten: Tracking, Sichtbarkeit (GEO/LLM), Ads. Basis-Audit (1.290 €) — 7 bis 10 Werktage, Report + 60-Min-Call. Varianten: Bestand erneuern (Relaunch), Neu bauen (Konzept). Growth-Sprint (2.490 €) — zwei Wochen, Report + Half-Day-Workshop. Deckt geplante Ad-Kampagnen, Performance-Setup oder Foundation-Themen ab.
(2) Anrechnung auf Folgeprojekt: Beauftragt der Kunde innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eines Audits ein darauf aufbauendes Folgeprojekt mit einem Mindest-Auftragswert von 10.000 € (zzgl. USt), so wird der bereits gezahlte Audit-Festpreis vollständig auf die erste Rechnung des Folgeprojekts gutgeschrieben.
(3) Die Anrechnung erfolgt einmalig pro Audit. Bei Buchung mehrerer Audits werden alle relevanten Audit-Preise auf das Folgeprojekt gutgeschrieben, sofern sie zur Leistungsdomain des Folgeprojekts passen.
(4) Der Anbieter behält sich vor, die Preise für zukünftige Buchungen zu ändern. Bereits gebuchte Audits bleiben zum vereinbarten Preis bestehen.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Audits werden vor Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Zahlungsziel: 10 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug.
(2) Folgeprojekte werden grundsätzlich in Teilrechnungen abgerechnet. Standard-Modell: 40 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Halbzeit-Meilenstein, 30 % nach Abnahme. Abweichungen werden im Angebot konkret festgehalten.
(3) Retainer/laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge und Materialien zur Verfügung. Insbesondere gehören dazu: Lese-Zugänge zu Werbeplattformen (Meta Ads Manager, Google Ads, TikTok Ads, LinkedIn Campaign Manager); Lese-Zugänge zu Analyse-Tools (GA4, Google Search Console, Sistrix etc.); Zugang zu Tag-Management-Systemen (GTM, Server-Side-Container); bei Bedarf: CMS-/Shop-Backend-Zugänge, CRM-Zugänge; Benennung eines festen Ansprechpartners mit Entscheidungs-Mandat.
(2) Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Die vereinbarten Liefertermine verschieben sich entsprechend.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über alle notwendigen Rechte (Urheber-, Nutzungs-, Datenschutz-Rechte) an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter aus deren Verletzung frei.
7. Nutzungsrechte am Audit-Report
(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung des Audit-Festpreises das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am erstellten Audit-Report sowie an allen darin enthaltenen Empfehlungen, Diagrammen und Konzepten.
(2) Der Audit-Report darf vom Kunden intern verwendet, an Mitarbeitende und Berater weitergegeben sowie als Grundlage für eigene Implementierungen genutzt werden. Eine Weitergabe an Wettbewerber des Anbieters ist nicht zulässig.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, anonymisierte Erkenntnisse und Methoden aus durchgeführten Audits für Markt-Studien, Blog-Beiträge und Vortragsmaterial zu verwenden, ohne den Kunden oder konkrete Daten zu identifizieren.
(4) Bei Software-Entwicklungs-Leistungen (Custom-Builds) erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung die uneingeschränkten Nutzungsrechte am erstellten Code (Repository-Übertragung auf den Kunden-Account). Drittanbieter-Bibliotheken behalten ihre jeweiligen Lizenzen.
8. Haftung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung pro Schadensfall ist auf den dreifachen Auftragswert des betreffenden Einzelauftrags begrenzt. Bei Audits also auf das Dreifache des Audit-Festpreises.
(4) Der Anbieter haftet nicht für: Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte vom Kunden gelieferte Daten entstehen; Ausfälle oder Fehler von Drittanbieter-Tools (Meta, Google, TikTok, Stape, Cookiebot etc.); wirtschaftliche Ergebnisse von Marketing-Maßnahmen (Conversion-Raten, ROAS, Klick-Preise — diese werden nicht vertraglich zugesichert); Änderungen in Plattform-Richtlinien (Werbe-Algorithmen, Tracking-Regeln, Datenschutz-Vorgaben), die Auswirkungen auf die Wirksamkeit erbrachter Leistungen haben.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Anbieters.
9. Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Anbieter und Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des jeweils anderen Teils Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Eine Vorlage stellt der Anbieter zur Verfügung.
(3) Der Anbieter verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der jeweils geltenden Datenschutzgesetze. EU-Hosting wird grundsätzlich bevorzugt; bei Nutzung von Drittland-Anbietern werden Standardvertragsklauseln (SCC) sowie ggf. Transfer-Impact-Assessments (TIA) zugrunde gelegt.
(4) Im Falle eines Datenschutz-Vorfalls informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich (spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme) und unterstützt diesen bei den erforderlichen Meldungen.
10. Laufzeit & Kündigung
(1) Audits sind als einmalige Leistungen ausgestaltet. Eine Kündigung ist nicht erforderlich; der Vertrag endet mit Lieferung des Reports und Durchführung des Calls/Workshops.
(2) Folgeprojekte mit festem Scope enden mit Abnahme des vereinbarten Leistungsumfangs. Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ist gemäß § 648 BGB möglich; der Anbieter behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
(3) Retainer/laufende Leistungen können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
11. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Anbieter und Kunde findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Bezweckten am nächsten kommt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.